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BGH, 02.04.1970 - 4 StR 21/70 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Bestrafung als gefährlicher Gewohnheitsverbrecher
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 05.04.1968 - 4 StR 67/68
Auszug aus BGH, 02.04.1970 - 4 StR 21/70
Insoweit kann deshalb auch das Urteil des Senats vom 5. April 1968 - 4 StR 67/68 - (NJW 1968, 1484) nur noch bedingte Gültigkeit beanspruchen.
- BGH, 18.05.1971 - 4 StR 100/71
Einhaltung des Verbots der Schlechterstellung - Überprüfung der Anordnung der …
Denn nur wenn von einem Täter infolge seines Hanges Straftaten zu erwarten sind, die den Rechtsfrieden wirklich empfindlich stören, besteht ein berechtigtes Interesse daran und ein anzuerkennendes Bedürfnis dafür, durch die Sicherungsverwahrung als eine "letzte Notmaßnahme der Kriminalpolitik" die Allgemeinheit vor diesem Täter zu schützen (…Ausschuß-Bericht a.a.O. S. 19; so im Ergebnis auch bereits die Senatsentscheidungen vom 2. April 1970 - 4 StR 21/70 - und vom 4. März 1971 - 4 StR 566/70 -). - BGH, 25.05.1971 - 1 StR 40/71
Voraussetzungen für die Einstufung als gefährlicher Hangtäter - Verhütung …
Die gesetzliche Neufassung bezweckt, den Anwendungsbereich der Sicherungsverwahrung gegenüber der bisherigen Handhabung in der Praxis (…vgl. BGH GA 1964, 245; BGH NJW 1968, 1484 - hierzu nunmehr BGH, Beschl. vom 2. April 1970 - 4 StR 21/70 - bei Dallinger MDR 1970, 560) einzuengen und auf einen besonders gefährlichen Täterkreis zu beschränken (ProtSondA S. 295, 2304; 1. Bericht S. 19).